Anwalt Zürich – Ihr Anwalt in Zürich

Erfahrener Rechtsanwalt in Zürich. Ich biete Rechtsberatung und Rechtsvertretung für Privatpersonen und Unternehmen an. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt auf.

Wir bieten Rechtsberatung und Rechtsvertretung in folgenden Rechtsgebieten

1. Immobilien- und Baurecht

2. Vertragsrecht

3. Gesellschaftsrecht

4. Strafrecht / Strafverteidigung

5. Verwaltungsrecht

6. Miet- und Arbeitsrecht

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Häufig gestellte Fragen zur Zusammenarbeit mit einem Anwalt (FAQ)

Allgemeine Informationen zum Mandatsverhältnis

Viele Menschen kennen eine Anwaltskanzlei nur aus Filmen oder Serien. Im Folgenden erklären wir, wie die Zusammenarbeit mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt in Zürich in der Praxis funktioniert.

Brauche ich einen Anwalt?

In zahlreichen Situationen ist es sinnvoll, frühzeitig einen Anwalt in Zürich beizuziehen. So lassen sich Rechtsverluste, teure Streitigkeiten und langwierige Verfahren oft vermeiden.

Zwar ist es in der Schweiz grundsätzlich möglich, ohne anwaltliche Vertretung ein Verfahren vor Gericht oder einer Behörde zu führen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die strengen formellen Anforderungen ein erhebliches Risiko bergen: Schon kleine Fehler können schwerwiegende Folgen haben. Zudem drohen hohe Kosten, wenn Ansprüche nicht korrekt durchgesetzt werden.

Ein frühzeitiger Beizug einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts erhöht die Chancen, dass Ihre Rechte wirksam gewahrt werden. Sind Sie unsicher, ob Sie anwaltliche Unterstützung benötigen? Unsere Kanzlei in Zürich gibt Ihnen gerne eine erste Einschätzung.

Wie finde ich den passenden Anwalt?

Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Sollte Ihr Fall aus Kapazitäts- oder Fachgründen nicht übernommen werden können, empfehlen wir Ihnen gerne eine geeignete Kollegin oder einen Kollegen.

Ablauf der Mandatierung eines Anwalts

Die Mandatierung einer Anwältin oder eines Anwalts bei unserer Kanzlei erfolgt in folgenden Schritten:

  • Besprechung: In unserer Kanzlei in Zürich – oder auf Wunsch per Telefon oder Videokonferenz (z.B. Teams) – erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung und Informationen zu den nächsten Schritten.
  • Anmeldung: Sie melden sich über unser Online-Formular oder telefonisch.
  • Rückmeldung: Wir kontaktieren Sie innert zwei Arbeitstagen, um einen Besprechungstermin zu vereinbaren oder – falls nötig – alternative Rechtsvertretungen zu empfehlen.
  • Bestätigung: Sie erhalten per E-Mail eine Terminbestätigung sowie eine Liste mit Unterlagen, die für die Erstbesprechung wichtig sind.
  • Kostenvorschuss: Für die erste Besprechung erheben wir einen Vorschuss von CHF 350.–. Dieser kann überwiesen oder bar bezahlt werden (keine Kartenzahlung). Liegt eine Kostengutsprache einer Rechtsschutzversicherung oder Opferhilfe vor, entfällt die Zahlung.

Vorbereitung auf die erste Besprechung mit dem Rechtsanwalt

Bitte bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit: Verträge, behördliche Schreiben, Gerichtsentscheide, E-Mails oder Notizen. Eine chronologische Übersicht des Sachverhalts und eine Liste offener Fragen erleichtern eine präzise Beurteilung.

Rechtsanwälte und Diskretion & Unabhängigkeit

Anwältinnen und Anwälte in Zürich unterliegen strengen gesetzlichen und standesrechtlichen Vorschriften. Das Anwaltsgeheimnis schützt sämtliche Informationen, die Sie Ihrem Anwalt anvertrauen. Diese dürfen ohne Ihre Zustimmung nicht an Dritte oder den Staat weitergegeben werden.

Zudem ist die anwaltliche Unabhängigkeit zentral: Ihr Anwalt ist ausschliesslich Ihren Interessen verpflichtet.

Wichtige Hinweise für Klientinnen und Klienten

Aktualität: Informieren Sie uns über Adress- oder Kontaktdatenänderungen sowie über Ferienabwesenheiten. Verpasste Fristen können Rechtsverluste bedeuten.

Geduld: Verfahren vor Gerichten und Behörden dauern oft lange. Wir informieren Sie laufend über neue Entwicklungen.

Kommunikation: Sobald wir Sie offiziell vertreten, sollten Sie bei Anfragen von Behörden oder Gegenparteien stets auf uns verweisen.

Interessenkonflikte

Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn eine Anwältin oder ein Anwalt gegensätzliche Interessen vertreten müsste (z.B. zwei Parteien desselben Streits). In solchen Fällen darf das Mandat nicht übernommen werden. Unsere Anwaltskanzlei prüft bei jeder Anfrage sorgfältig, ob ein Konflikt besteht.

Aktenführung & Archivierung

Ihr Dossier wird bei uns vollständig elektronisch geführt und sicher gespeichert. Sie können jederzeit Einsicht in Ihre Akten nehmen. Nach Abschluss des Mandats werden die Unterlagen mindestens zehn Jahre archiviert.

Beendigung des Mandats mit einer Anwaltskanzlei

Ein Mandat kann grundsätzlich jederzeit beendet werden – von beiden Seiten. Einschränkungen gelten bei Beendigung „zur Unzeit“ (z.B. kurz vor einer Gerichtsverhandlung). Auch bei Nichtzahlung von Honoraren oder bei Interessenkonflikten ist der Anwalt verpflichtet, das Mandat niederzulegen.

Mit Abschluss der Angelegenheit endet das Mandat ordentlich.

Was kostet ein Anwalt in Zürich?

Unsere Kanzlei verrechnet Honorare nach Zeitaufwand zzgl. MWST und einer Kleinspesenpauschale von 3%. Hinzu kommen Auslagen wie Dolmetscher- oder Fahrtkosten. Details zum Anwaltshonorar finden Sie unten.

Sie erhalten transparente Abrechnungen und können jederzeit Auskunft über die bisherigen Anwaltskosten verlangen. Kostenvorschüsse dienen der Kostensicherung und bieten Ihnen zugleich Kontrolle über die Ausgaben.

Unentgeltliche Rechtspflege

Wenn Sie sich ein Verfahren finanziell nicht leisten können, besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rechtspflege. In diesem Fall übernimmt der Staat die Kosten für Gericht und Anwalt, sofern das Verfahren nicht aussichtslos ist.

In Strafverfahren kann zudem eine amtliche Verteidigung gewährt werden. Verbessert sich Ihre finanzielle Situation später, kann der Staat die Aufwendungen zurückfordern.

Rechtsschutzversicherung

Unsere Kanzlei arbeitet regelmässig mit Rechtsschutzversicherungen zusammen. Klären Sie die Deckungsfrage frühzeitig und teilen Sie Ihrer Versicherung mit, welche Anwältin oder welchen Anwalt aus unserer Kanzlei Sie mandatieren möchten. Die Versicherung erteilt dann eine Kostengutsprache für bestimmte Schritte.

Kosten von Zivilverfahren

Ein Zivilprozess verursacht neben den Anwaltskosten weitere Aufwendungen: Gerichtskosten sowie gegebenenfalls eine Parteientschädigung an die Gegenpartei. Diese Kosten hängen vom Streitwert ab.

Die unentgeltliche Rechtspflege befreit von Vorschüssen und Gerichtskosten, nicht jedoch von einer allfälligen Parteientschädigung.

Weitere Fragen?

Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne. Unsere Anwälte in Zürich stehen Ihnen für eine erste Beratung zur Verfügung.

Anwaltshonorar – Alles was Sie wissen müssen

Transparente und faire Anwaltskosten

Unsere Anwaltskanzlei in Zürich legt grossen Wert auf faire, transparente und nachvollziehbare Honorare. Wir verrechnen unsere Leistungen nach effektivem Zeitaufwand zu einem Stundenansatz von CHF 300.- / Stunde.

Alle Honorare verstehen sich exkl. MWST und Auslagen.

Jeder Arbeitsschritt wird in der Rechnung präzise aufgeführt – mit Tätigkeitsbeschreibung und Zeitangabe in Schritten von 0.1 Stunden. Verrechnet werden sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Fall: Telefonate, Besprechungen, Vergleichsgespräche, E-Mails, Korrespondenz, Rechtsschriften, Wegzeiten zu Terminen oder Auftritte vor Gericht.

Die Klientschaft kann jederzeit eine Übersicht über die bisher angefallenen Anwaltskosten verlangen. Nicht in Rechnung gestellt werden einfache Sekretariatsarbeiten oder der Aufwand für die Rechnungsstellung.

Auslagen & Spesen

Zusätzlich zum Honorar fallen Auslagen an, die ebenfalls exkl. MWST berechnet werden. Für Kleinspesen (Papier, Porto, Telefon, Kopien) gilt eine Pauschale von 3% des Honorars. Grössere Spesen wie Fahrkosten werden separat ausgewiesen.

Kostenvorschüsse

Gemäss Standesregeln sind Anwälte verpflichtet, Vorschüsse auf das Honorar einzufordern. Unsere Anwaltskanzlei in Zürich arbeitet deshalb regelmässig mit Kostenvorschüssen.

Für die erste Besprechung wird ein Vorschuss von CHF 350.– erhoben. Bei diesem Termin klärt die fallführende Anwältin oder der Anwalt die zu erwartenden weiteren Kosten und zeigt Ihnen Finanzierungsmöglichkeiten auf.

Sollte sich herausstellen, dass Sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege oder eine amtliche Verteidigung haben, entfällt die Pflicht zu weiteren Vorschüssen. Liegt eine Deckungszusage durch eine Rechtsschutzversicherung oder eine Opferberatungsstelle vor, verzichten wir ebenfalls auf den Erstvorschuss.

Unentgeltliche Rechtspflege & Pflichtverteidigung

Unsere Kanzlei übernimmt auch Mandate im Rahmen der unentgeltlichen Rechtsvertretung sowie der amtlichen Verteidigung (Pflichtverteidigung). In solchen Fällen trägt der Staat die Anwaltskosten, sofern die finanziellen Mittel der Klientschaft unzureichend sind und der Fall eine gewisse Bedeutung oder Komplexität aufweist.

Die vom Staat übernommenen Kosten können zurückgefordert werden, wenn sich die wirtschaftliche Situation später verbessert. Nicht abgedeckt sind allfällige Parteientschädigungen bei Unterliegen im Verfahren.

Wir prüfen gerne im Erstgespräch, ob Sie Anspruch auf kostenfreie Rechtsvertretung haben.

Zusammenarbeit mit Rechtsschutzversicherungen

Als Rechtsanwalt in Zürich arbeite ich eng mit Rechtsschutzversicherungen zusammen. Sobald ich Ihr Mandat bestätigt habe, sollten Sie umgehend Ihre Versicherung informieren und die Deckungsfrage klären.

Teilen Sie der Versicherung mit, dass ich Sie als Anwalt vertrete. Die Versicherung erteilt in der Regel Kostengutsprachen für bestimmte Verfahrensschritte. Innerhalb dieser Zusage haben Sie kein Kostenrisiko. Nicht gedeckte oder über die Kostengutsprache hinausgehende Leistungen sind von der Klientschaft selbst zu tragen.

Weitere mögliche Kosten

Bitte beachten Sie: Verfahren vor Gerichten und Behörden können zusätzliche Ausgaben wie Gerichtsgebühren, Verfahrenskosten oder Parteientschädigungen nach sich ziehen. Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ zu Anwaltskosten in Zürich.

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